Filme sind ein beliebtes und unverzichtbares Medium in der Bildungsarbeit. Sie finden bei uns eine große Bandbreite an Themen und Formaten: Bilderbuchkinos für Kindergärten und Kindergottesdienst, künstlerisch hochwertige Kurzfilme, die sich weit über den religionspädagogischen Horizont hinaus einsetzen lassen, klassische Unterrichtsproduktionen sowie ausgewählte Kinofilme. Stöbern Sie gerne in unseren Beständen und im Medienportal oder lassen Sie sich von uns beraten, welche Filme für Ihre Zwecke geeignet sind.

Filme im Medienportal

Im Medienportal finden Sie unser Onlineangebot an Filmen, Bilderbuchkinos und digitalen Bildkartensets (eKamis). Die Onlinemedien können wahlweise direkt abgespielt, heruntergeladen oder geteilt werden. Um Medienportalinhalte nutzen zu können, benötigen Sie eine BMZ-Jahresmitgliedschaft, die Sie auch im Zuge der Registrierung erwerben können. Für Studierende ist die Nutzung kostenlos.

Zum Medienportal

Die Funktion "Medien teilen" ist nur für Unterrichtszwecke oder im Rahmen von außerschulischen Bildungsveranstaltungen gestattet. Sie darf nicht für das (Kinder-)Kirchenkino eingesetzt werden. Ein geteilter Link bleibt 14 Tage lang gültig. Weitere Informationen finden Sie hier: 

Anleitung Medien teilen

Filme auf DVD

Sie finden bei uns über 1000 DVDs mit Kurz-, Spiel- und Dokumentarfilmen sowie Bilderbuchkinos, die für Unterricht, Gemeindepädagogik, Erwachsenenbildung und Kitas geeignet sind. Viele Filme enthalten pädagogisches Begleitmaterial auf der DVD-ROM-Ebene mit Vorschlägen für die Vor- und Nachbereitung der Filmvorführung.

Alle Filme in unserem Bestand sind mit einem nichtgewerblichen, öffentlichen Vorführrecht ausgestattet. Die Leihfrist für DVDs beträgt 14 Tage mit zweimaliger Verlängerungsoption. Sie können Filme auch für einen bestimmten Zeitraum im Voraus reservieren. Unser komplettes Filmangebot finden Sie im Onlinekatalog.

Zum Online-Katalog

Unseren Bestand an Spielfilmen finden Sie alphabetisch sortiert auf der unten stehenden Titelliste.

Spielfilme für Erwachsene im BMZ

Kinder- und Jugendfilme im BMZ

 

Lizensierung von Spielfilmvorführungen über kfw-bouquet

Sollten Sie Ihren Wunschfilm nicht bei uns finden, bieten wir gemeinsam mit dem Katholischen Filmwerk für Schulen, Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen die Einzellizensierung von Filmen an, die ausschließlich im Rahmen nichtgewerblicher öffentlicher Vorführungen gezeigt werden dürfen. Die Kosten dafür belaufen sich auf 35,00 Euro pro Vorführung. Diese Lizenz kann für alle Titel ausgestellt werden, die Sie in dieser Filmliste finden.

Filmliste kfw-bouquet 1. Halbjahr 2025

Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und senden es per Post oder per Mail an uns. Sie erhalten mit der Rechnung die Vorführerlaubnis zum legalen, rechtlich abgesicherten Filmeinsatz. Den gewünschten Film für Ihre Veranstaltung besorgen Sie sich selbst.

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vorführlizenz in bestimmten Fällen eine Abgabe an die GEMA zu leisten ist (siehe unten: Abschnitt GEMA).

Wichtig: Beachten Sie bitte die Werbehinweise, wenn Sie einen Filmabend in der Gemeinde planen. Die kfw-bouqet-Lizenzen gelten i.d.R. für Indoor-Vorführungen. Open-Air-Veranstaltungen sind nur in besonderen Fällen möglich und mit höheren Kosten verbunden. 

Lizensierte Open-Air-Filme 2024

Gute Nachrichten für das Sommerkino: Für die Filmtitel auf dieser verlinkten Liste sind Freiluftveranstaltungen möglich! Bitte beachten Sie die weiteren Informationen auf dem Merkzettel zu den Vorführbedingungen und zu den entstehenden Kosten. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Link zur Open-Air-Titel-Liste

 

Öffentliche Filmvorführungen / Kirchenkino

Sie planen eine Filmveranstaltung in Ihrer Kirchengemeinde oder kirchlichen Einrichtung? Folgendes sollten Sie dabei beachten:

Vorführrechte

Damit Sie einen Film vor Publikum zeigen dürfen, muss der Film mit einem öffentlichen Vorführrecht lizensiert sein.

Für alle Filme in unserem Bestand haben wir diese Lizenzrechte für öffentliche Vorführungen mit erworben, egal ob sie im Medienportal herunterladen/gestreamt werden oder auf DVD ausgeliehen werden. Nicht erlaubt ist es, im Medienportal die Funktion „Medien teilen“ für öffentliche Filmvorführungen zu nutzen.

Wenn Sie in unserem Bestand nicht fündig werden, prüfen Sie, ob Sie den Film über das Lizensierungsangebot „kfw-bouquet“ zeigen können (s.o.) Ist der gesuchte Titel dort nicht zu finden, kontaktieren Sie uns gerne. Wir sind offen für Kundenwünsche oder unterstützen Sie bei der Suche nach Lizenzgebern.

GEMA

Der Pauschalvertrag zwischen der EKD und der GEMA zur Musik in Filmen ist über den 31.12.2024 hinaus nicht verlängert worden.

GEMA - Gebühren ab 2025

Ab dem 01.01.2025 müssen für alle Filmveranstaltungen Gebühren für die Nutzung der Filmmusik an die GEMA entrichtet werden:

Vorführungen müssen online bei der GEMA gemeldet werden unter: GEMA-Tarif
Diese Anmeldung muss bis zu zehn Tage nach der Vorführung erfolgen.

Zum Verständnis:
Um einen Film legal vorführen zu dürfen, benötigen Sie grundsätzlich zwei Lizenzen:
·       eine Lizenz zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung
·       eine Lizenz zur Wiedergabe der im Film abgespielten Musik. Filmmusik ist urheberrechtlich geschützt. Diese Rechte der Musik-Autor*innen werden von der GEMA wahrgenommen.

Konfirmand*innenunterricht /- freizeiten
Eine Gruppe von Konfirmand*innen gilt als geschlossene Gruppe. Führen Sie in diesem Rahmen einen Film vor, benötigen Sie keine der beiden Lizenzen.

Filmgottesdienste
Filmgottesdienste gelten als Gottesdienst. Wird während eines Gottesdienstes ein Film/ Filmausschnitte vorgeführt, muss dies der GEMA nicht gemeldet werden. Das Vorführen des Films vorab/ danach im Gemeindehaus ist aber wieder GEMA-pflichtig.

Schulen:
Für Schulen gelten die Rahmenbedingungen der jeweiligen Schulträger und des Kultusministeriums. Bitte erkundigen Sie sich dort

Hier gelangen Sie direkt zum Online-Meldeportal der GEMA

Werbung

Bei der Ankündigung von Filmveranstaltungen gilt ein Außenwerbeverbot. In Pressemitteilungen in der örtlichen Zeitung oder auf Ihrer Website dürfen Sie nicht den konkreten Filmtitel bewerben. Sie können aber den Titel entweder umschreiben oder ankündigen (z.B.: „Wenn Sie mehr zu den Filmen erfahren möchten, fragen Sie gerne in unserer Gemeinde nach“). Sollte ein Kino in Ihrer Umgebung sein, vermeiden Sie eine Konkurrenz und informieren Sie den Betreiber über Ihre Pläne. Werbung z.B. mit Plakaten und/oder Handzetteln im Innenraum von Kirche und Gemeindehaus sind erlaubt sowie Ankündigungen in Ihren eigenen Veröffentlichungen, die einem geschlossenen Personenkreis zugehen, wie z.B. Gemeindebrief oder Newsletter.

Eintrittspreise

Da es sich um eine nicht gewerbliche Vorführlizenz handelt, darf kein Eintritt erhoben werden.