Ab 15. Juni 2026 tritt die neue Entgeltordnung des Bibliotheks- und Medienzentrums in Kraft. Bitte beachten Sie, dass ab diesem Zeitpunkt die bisherige Entgeltordnung nicht mehr gültig ist.
Details entnehmen Sie bitte der neuen Entgeltordnung.
Ab 15. Juni 2026 tritt die neue Entgeltordnung des Bibliotheks- und Medienzentrums in Kraft. Bitte beachten Sie, dass ab diesem Zeitpunkt die bisherige Entgeltordnung nicht mehr gültig ist.
Details entnehmen Sie bitte der neuen Entgeltordnung.
| 3 Monate | 5,00 € | (ohne digitale Angebote und Postversand) | |
| 12 Monate | 25,00 € | (incl. Medienportal und E-Books sowie Postversand) | |
| 12 Monate | 20,00 € | (incl. Notenausleihe) | Privatpersonen |
| 12 Monate | 50,00 € | (incl. Notenausleihe) | Kirchenmusiker*innen |
Kostenlos für Studierende, Schüler*innen und Erwerbslose
Überschreitung der Leihfrist: Ab Fristablauf berechnen wir pro Medieneinheit 1,00 € Säumnisentgelt pro Woche für die Überziehung der Leihfrist. Für Noten beträgt das Säumnisentgelt 5,00 € pro Woche.
Angemahnte Medien können nur telefonisch oder per E-Mail verlängert werden, nicht über das Online-Konto.
Weitere Entgelte entnehmen Sie bitte der Entgeltordnung.